Informationssicherheit

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Ganzheitliche Informationssicherheit

Wir sorgen für ein angemessenes IT‑Sicherheitsniveau anhand anerkannter Standards, zugeschnitten auf Ihr Unternehmen.

Bundesweit tätig

Wir sind in ganz Deutschland für Sie unterwegs um Ihnen den best möglichen Service zu bieten.

Datenschutz und IT-Kompetenz

Wir sind immer auf dem neusten Stand und bringen Jahrelange Erfahrung in Datenschutz mit.

Persönliche Beratung statt Pauschalaussagen

Wir setzen auf gezielte Problemlösung, als auf 0815 Standardantworten, daher erhalten Sie immer eine Individuelle angepasste Lösung für Ihre Bedürfnisse.

Informationssicherheit leicht gemacht:

So schützt du deine Daten ganz einfach!

 

Informationssicherheit – ein Begriff, der oft kompliziert klingt, aber keine Sorge, wir machen es einfach für dich! Stell dir vor, deine Daten sind wie wertvolle Schätze, die du vor Dieben schützen musst. Genau darum geht es bei der Informationssicherheit.

 

Was ist Informationssicherheit? Ganz simpel: Informationssicherheit bedeutet, deine Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu schützen. Es geht darum, sicherzustellen, dass nur autorisierte Personen Zugang zu deinen Informationen haben und dass diese Daten sicher gespeichert und übertragen werden.

 

Warum ist Informationssicherheit wichtig? In der digitalen Welt sind unsere Daten ständig in Bewegung. Ob bei der Arbeit, im Internet oder auf deinem Smartphone – überall werden Daten gesammelt und verarbeitet. Informationssicherheit sorgt dafür, dass diese Daten nicht in die falschen Hände geraten und missbraucht werden.

Wie schützt du deine Daten? Hier sind ein paar einfache Tipps, um deine Daten zu schützen:

 

  1. Starke Passwörter: Verwende komplexe Passwörter und ändere sie regelmäßig.
  2. Aktualisierte Software: Halte deine Software und Apps immer auf dem neuesten Stand.
  3. Vorsicht bei E-Mails: Öffne keine verdächtigen E-Mails oder Anhänge von unbekannten Absendern.
  4. Sichere Verbindungen: Nutze verschlüsselte Websites (https) und sichere Netzwerke.

 

Deine Rechte und Pflichten: Du hast das Recht zu wissen, wie deine Daten verwendet werden, und kannst jederzeit verlangen, dass sie sicher aufbewahrt werden. Gleichzeitig ist es deine Pflicht, sorgsam mit deinen eigenen Daten umzugehen und diese zu schützen.

 

Fazit: Informationssicherheit muss nicht kompliziert sein. Mit ein paar einfachen Maßnahmen kannst du deine Daten sicher und geschützt halten. Denk daran: Informationssicherheit ist wie ein Schutzschild für deine digitalen Schätze. Trage es immer bei dir und bleib geschützt!

 

Unsere Leistungen

Jetzt beraten lassen!

Ablauf

F.A.Q.

Verpflichtung zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten gemäß § 38 BDSG

Unternehmen sind gemäß § 38 BDSG verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, wenn regelmäßig mindestens 20 Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Automatisierte Verarbeitung bedeutet, dass Daten mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen wie Computern oder Tablets verarbeitet werden.

Zusätzlich zur Mitarbeiterzahl gibt es weitere Gründe, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen:

  • Datenschutz-Folgenabschätzung: Wenn Verarbeitungen vorgenommen werden, die eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfordern.
  • Markt- oder Meinungsforschung: Wenn personenbezogene Daten geschäftsmäßig für diese Zwecke verarbeitet werden.
  • Sensible Daten: Wenn die Kerntätigkeit des Unternehmens die umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten oder personenbezogener Daten über Verurteilungen und Straftaten umfasst.

Sind Sie unsicher, ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benötigt? Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung.

Obwohl die DSGVO keine schriftliche Benennung von Datenschutzbeauftragten mehr vorschreibt, ist es aus Beweisgründen und zur Rechtsklarheit empfehlenswert, diese schriftlich festzuhalten. Zudem sollte der Verantwortliche im Vertrag die Aufgaben der Datenschutzbeauftragten explizit festlegen, um Klarheit über deren Zuständigkeiten zu schaffen.

Sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, muss die Benennung unverzüglich erfolgen. Das Unternehmen veröffentlicht anschließend die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten und informiert die zuständige Aufsichtsbehörde. Damit ist die Bestellung des internen oder externen Datenschutzbeauftragten abgeschlossen.

Für die Einhaltung der DSGVO ist datenschutzrechtlich das Unternehmen verantwortlich, da es über die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet. Diese Verantwortung liegt immer beim Unternehmen und nie beim Datenschutzbeauftragten.

Gemäß Art. 39 DSGVO hat der interne oder externe Datenschutzbeauftragte die Aufgabe, das Unternehmen und dessen Beschäftigte über ihre datenschutzrechtlichen Pflichten zu unterrichten und zu beraten. Dabei soll der Datenschutzbeauftragte nicht nur die einschlägigen Vorschriften wiedergeben, sondern das Unternehmen aktiv bei der Lösung konkreter Probleme unterstützen, die bei der Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen auftreten können.

Die Haftung des Datenschutzbeauftragten variiert je nach Art der Fahrlässigkeit:

  • Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit: Der Datenschutzbeauftragte haftet in vollem Umfang.
  • Normale Fahrlässigkeit: Die Haftung wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer anteilig aufgeteilt.
  • Leichte Fahrlässigkeit: Der interne Datenschutzbeauftragte haftet in der Regel nicht.

Beim externen Datenschutzbeauftragten ist die Lage anders. Er haftet vollumfänglich, wenn er seinen vertraglichen Beratungspflichten nicht nachkommt, etwa durch Falschberatung. Aus diesem Grund ist die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten für Unternehmen oft vorteilhaft.

Eine bedeutende Neuerung im Datenschutzrecht unter der DSGVO ist die Pflicht zur Zusammenarbeit und Kooperation mit der Aufsichtsbehörde. Im Gegensatz zur alten Rechtslage sind interne und externe Datenschutzbeauftragte nun berechtigt, direkt mit der Aufsichtsbehörde zu kommunizieren. Dies ist auch für die Aufsichtsbehörde relevant, da sie sich in der Vergangenheit in erster Linie an die Unternehmensleitung wenden musste.

Der interne oder externe Datenschutzbeauftragte wird diese Kommunikation in enger Abstimmung mit der Geschäftsführung pflegen, um eine reibungslose Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden sicherzustellen.

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