Informationssicherheit
Ihr Ansprechpartner
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Ihr Vorteile
Ganzheitliche Informationssicherheit
Wir sorgen für ein angemessenes IT‑Sicherheitsniveau anhand anerkannter Standards, zugeschnitten auf Ihr Unternehmen.
Bundesweit tätig
Wir sind in ganz Deutschland für Sie unterwegs um Ihnen den best möglichen Service zu bieten.
Datenschutz und IT-Kompetenz
Wir sind immer auf dem neusten Stand und bringen Jahrelange Erfahrung in Datenschutz mit.
Persönliche Beratung statt Pauschalaussagen
Wir setzen auf gezielte Problemlösung, als auf 0815 Standardantworten, daher erhalten Sie immer eine Individuelle angepasste Lösung für Ihre Bedürfnisse.
Informationssicherheit leicht gemacht:
So schützt du deine Daten ganz einfach!
Informationssicherheit – ein Begriff, der oft kompliziert klingt, aber keine Sorge, wir machen es einfach für dich! Stell dir vor, deine Daten sind wie wertvolle Schätze, die du vor Dieben schützen musst. Genau darum geht es bei der Informationssicherheit.
Was ist Informationssicherheit? Ganz simpel: Informationssicherheit bedeutet, deine Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu schützen. Es geht darum, sicherzustellen, dass nur autorisierte Personen Zugang zu deinen Informationen haben und dass diese Daten sicher gespeichert und übertragen werden.
Warum ist Informationssicherheit wichtig? In der digitalen Welt sind unsere Daten ständig in Bewegung. Ob bei der Arbeit, im Internet oder auf deinem Smartphone – überall werden Daten gesammelt und verarbeitet. Informationssicherheit sorgt dafür, dass diese Daten nicht in die falschen Hände geraten und missbraucht werden.
Wie schützt du deine Daten? Hier sind ein paar einfache Tipps, um deine Daten zu schützen:
- Starke Passwörter: Verwende komplexe Passwörter und ändere sie regelmäßig.
- Aktualisierte Software: Halte deine Software und Apps immer auf dem neuesten Stand.
- Vorsicht bei E-Mails: Öffne keine verdächtigen E-Mails oder Anhänge von unbekannten Absendern.
- Sichere Verbindungen: Nutze verschlüsselte Websites (https) und sichere Netzwerke.
Deine Rechte und Pflichten: Du hast das Recht zu wissen, wie deine Daten verwendet werden, und kannst jederzeit verlangen, dass sie sicher aufbewahrt werden. Gleichzeitig ist es deine Pflicht, sorgsam mit deinen eigenen Daten umzugehen und diese zu schützen.
Fazit: Informationssicherheit muss nicht kompliziert sein. Mit ein paar einfachen Maßnahmen kannst du deine Daten sicher und geschützt halten. Denk daran: Informationssicherheit ist wie ein Schutzschild für deine digitalen Schätze. Trage es immer bei dir und bleib geschützt!
Unsere Leistungen
Welche Aufgaben übernehmen wir für Sie?
Als externe Datenschutzbeauftragte unterstützen wir Sie umfassend bei der Einhaltung der DSGVO und anderer Datenschutzgesetze. Unser Service deckt alle wichtigen Bereiche ab:
- Beratung und Unterstützung: Wir beraten Sie bei der Umsetzung der DSGVO und anderer Datenschutzanforderungen in Ihrem Unternehmen.
- Aufbau einer Datenschutzorganisation: Wir helfen Ihnen, eine effektive Datenschutzstruktur zu etablieren.
- Auftragsverarbeitung: Wir unterstützen Sie bei der sicheren Verarbeitung und Verwaltung von Auftragsdaten.
- Datenschutz-Folgenabschätzungen: Wir führen Analysen durch, um Risiken für personenbezogene Daten zu identifizieren und zu minimieren.
- Datentransfers: Wir sorgen dafür, dass internationale Datenübertragungen sicher und rechtskonform ablaufen.
- Marketing und Werbung: Wir stellen sicher, dass Ihre Marketingmaßnahmen datenschutzkonform gestaltet sind.
Unser Ziel ist es, die datenschutzrechtlichen Prozesse in Ihrem Unternehmen so zu gestalten, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und optimal auf Ihr Geschäftsmodell abgestimmt sind. Mit unserem Rundum-sorglos-Paket im Datenschutz können Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Wie minimiert unsere Haftpflichtversicherung Ihr Risiko?
Unser oberstes Ziel ist es, Ihnen einen umfassenden Schutz zu bieten, der weit über das marktübliche Niveau hinausgeht. Daher haben wir bei intersoft consulting eine vollumfängliche Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Diese Versicherung deckt Vermögensschäden bis zu einer Höhe von 20.000.000 € sowie Personen- und Sachschäden bis zu 10.000.000 € ab.
Sollte es aufgrund einer schuldhaften Verletzung von Leistungspflichten zu Haftungsansprüchen kommen, sind Sie bestens abgesichert. Mit der Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten von intersoft consulting minimieren Sie Ihr Risiko und können sich darauf verlassen, dass Ihr Unternehmen optimal geschützt ist.
Was kostet die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten?
Anders als viele andere Anbieter nennen wir auf unserer Website keine festen Preise. Diese Entscheidung haben wir bewusst getroffen, da bei uns das persönliche Gespräch und die Berücksichtigung Ihrer individuellen Bedürfnisse im Vordergrund stehen. Feste Preise können dieser individuellen Herangehensweise nicht gerecht werden.
Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass unsere Angebote oft günstiger sind als die Kalkulationen, die Sie auf anderen Webseiten finden, und dabei bieten wir einen umfassenderen Leistungsumfang. Unsere Kunden profitieren von fairen Preisen, Transparenz und planbaren Kosten.
Zu unseren Leistungen als externer Datenschutzbeauftragter können optional auch die unbegrenzte Nutzung unserer Datenschutzmanagement-Software Guardileo sowie unser E-Learning-Tool vollständig in den Vertrag aufgenommen werden. Zudem ist eine umfassende Haftpflichtversicherung im Paket enthalten.
Sprechen Sie uns an! Wir erstellen gerne ein individuelles und faires Angebot für Sie.
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Ablauf
F.A.Q.
Verpflichtung zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten gemäß § 38 BDSG
Unternehmen sind gemäß § 38 BDSG verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, wenn regelmäßig mindestens 20 Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Automatisierte Verarbeitung bedeutet, dass Daten mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen wie Computern oder Tablets verarbeitet werden.
Zusätzlich zur Mitarbeiterzahl gibt es weitere Gründe, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen:
- Datenschutz-Folgenabschätzung: Wenn Verarbeitungen vorgenommen werden, die eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfordern.
- Markt- oder Meinungsforschung: Wenn personenbezogene Daten geschäftsmäßig für diese Zwecke verarbeitet werden.
- Sensible Daten: Wenn die Kerntätigkeit des Unternehmens die umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten oder personenbezogener Daten über Verurteilungen und Straftaten umfasst.
Sind Sie unsicher, ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benötigt? Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung.
Obwohl die DSGVO keine schriftliche Benennung von Datenschutzbeauftragten mehr vorschreibt, ist es aus Beweisgründen und zur Rechtsklarheit empfehlenswert, diese schriftlich festzuhalten. Zudem sollte der Verantwortliche im Vertrag die Aufgaben der Datenschutzbeauftragten explizit festlegen, um Klarheit über deren Zuständigkeiten zu schaffen.
Sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, muss die Benennung unverzüglich erfolgen. Das Unternehmen veröffentlicht anschließend die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten und informiert die zuständige Aufsichtsbehörde. Damit ist die Bestellung des internen oder externen Datenschutzbeauftragten abgeschlossen.
Für die Einhaltung der DSGVO ist datenschutzrechtlich das Unternehmen verantwortlich, da es über die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet. Diese Verantwortung liegt immer beim Unternehmen und nie beim Datenschutzbeauftragten.
Gemäß Art. 39 DSGVO hat der interne oder externe Datenschutzbeauftragte die Aufgabe, das Unternehmen und dessen Beschäftigte über ihre datenschutzrechtlichen Pflichten zu unterrichten und zu beraten. Dabei soll der Datenschutzbeauftragte nicht nur die einschlägigen Vorschriften wiedergeben, sondern das Unternehmen aktiv bei der Lösung konkreter Probleme unterstützen, die bei der Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen auftreten können.
Die Haftung des Datenschutzbeauftragten variiert je nach Art der Fahrlässigkeit:
- Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit: Der Datenschutzbeauftragte haftet in vollem Umfang.
- Normale Fahrlässigkeit: Die Haftung wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer anteilig aufgeteilt.
- Leichte Fahrlässigkeit: Der interne Datenschutzbeauftragte haftet in der Regel nicht.
Beim externen Datenschutzbeauftragten ist die Lage anders. Er haftet vollumfänglich, wenn er seinen vertraglichen Beratungspflichten nicht nachkommt, etwa durch Falschberatung. Aus diesem Grund ist die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten für Unternehmen oft vorteilhaft.
Eine bedeutende Neuerung im Datenschutzrecht unter der DSGVO ist die Pflicht zur Zusammenarbeit und Kooperation mit der Aufsichtsbehörde. Im Gegensatz zur alten Rechtslage sind interne und externe Datenschutzbeauftragte nun berechtigt, direkt mit der Aufsichtsbehörde zu kommunizieren. Dies ist auch für die Aufsichtsbehörde relevant, da sie sich in der Vergangenheit in erster Linie an die Unternehmensleitung wenden musste.
Der interne oder externe Datenschutzbeauftragte wird diese Kommunikation in enger Abstimmung mit der Geschäftsführung pflegen, um eine reibungslose Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden sicherzustellen.
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Contrary to popular belief, Lorem Ipsum is not simply random text. It has roots in a piece of classical Latin literature from 45 BC, making it over 2000 years old. Richard McClintock, a Latin professor at Hampden-Sydney College in Virginia, looked up one of the more obscure Latin words, consectetur
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