Datenschutz & SChulung

Ihr Informations-sicherheitsexperte

Datenschutzexperte

Tax and Accounting done with the utmost knowledge, Integrity, Trust, Passion and Security. Our Mission is to provide clients with personalized Tax accounting and Consulting Services

Datenschutz

Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Beratung im Datenschutz, abgestimmt auf Ihre speziellen Fragestellungen. Dank unserer fachübergreifenden Kompetenzen erhalten Sie rechtssichere Empfehlungen, die Ihnen helfen, den Datenschutz praxisorientiert und effektiv umzusetzen.

IT-Sicherheit

Unsere IT-Sicherheitsexperten helfen Ihnen dabei, die passenden Standards auszuwählen und wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen zu ergreifen, um ein vertrauenswürdiges IT-Sicherheitsniveau in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten.

Seminare

Wir bieten umfassende Datenschutz-Seminare an, die TÜV-geprüft sind und höchsten Standards entsprechen. Lernen Sie alles Wichtige über Datenschutz und sichern Sie sich wertvolle Zertifikate für Ihre berufliche Qualifikation.

Bewährte Branchenexpertise

Volle
Kostenkontrolle

Einfacher
zur DSGVO

RSS - Schwachstellenreport vom BSI

Wir übernehmen für Sie das Thema Datenschutz ganzheitlich.

Wir liefern Ihnen wirkliche Ergebnisse und Strategien für Ihr Unternehmen, damit Sie sich auch Ihr Kerngeschäft fokussieren können.

Our clients are the most important people in our firm. Clients are not dependent on us, we are dependent on them. Our clients do not interrupt our work, they are the purpose of it.

Vertrauen Sie uns, Ihrem Ansprechpartner für Datenschutz.

Datenschutzverstöße in Deutschland

Das Thema Datenschutz ist ein Buch mit sieben Siegel für viele, zudem sind viele der Meinung wir Deutschen würden es übertreiben. Doch ist vielen gar nicht bewusst, dass es sogar Länder gibt mit noch schärferen Regelungen als unsere.

 

Folgende Fakten über Datenschutz Deutschlandweit!

Nicht Datenschutzkonforme Webseite in Deutschland
85%
Datenschutzverstöße in Deutschland
50%
Unnötige Kosten durch nicht vorhandene Beratung
90%

Datenschutz Konzepte
aus einer Hand

We will strive to meet all your business necessities and plans. You can rely on easy accessibility to our qualified staff and prompt solutions to your problems.

Team & Partner

Wir sind der Meinung, dass Partnerschaften in der heutigen Zeit sehr wichtig sind.

CEO

Oliver Merkle

Geschäftsführer der MComp und Datenschützer und Ausbilder für Datenschutz.

Georg W. Appel

Geschäftsführer der App-Consulting GmbH und Partner von uns.

Ralph A. Appel

Geschäftsführer der Content King Agency unser Experte für Online-Marketing. Von der Webseite über Kunden- oder Mitarbeitergewinnung, Social-Media-Marketing oder Ads bieten wir Ihnen alles aus einer Hand.

Auditor

Antonia Green

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Was uns auszeichnet!

Wir sind der Meinung Datenschutz sollte kein Hindernis sondern eine Unterstützung sein. Daher ist es uns wichtig das wir für unsere Kunden alles aus einer Hand liefern und schwierige Sachverhalte einfach erklären können.

Soll Datenschutz für Sie schnell, einfach und unkompliziert sein?
Dann sind wir der richtige Partner für Sie.

F.A.Q.

Verpflichtung zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten gemäß § 38 BDSG

Unternehmen sind gemäß § 38 BDSG verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, wenn regelmäßig mindestens 20 Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Automatisierte Verarbeitung bedeutet, dass Daten mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen wie Computern oder Tablets verarbeitet werden.

Zusätzlich zur Mitarbeiterzahl gibt es weitere Gründe, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen:

  • Datenschutz-Folgenabschätzung: Wenn Verarbeitungen vorgenommen werden, die eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfordern.
  • Markt- oder Meinungsforschung: Wenn personenbezogene Daten geschäftsmäßig für diese Zwecke verarbeitet werden.
  • Sensible Daten: Wenn die Kerntätigkeit des Unternehmens die umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten oder personenbezogener Daten über Verurteilungen und Straftaten umfasst.

Sind Sie unsicher, ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benötigt? Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung.

Obwohl die DSGVO keine schriftliche Benennung von Datenschutzbeauftragten mehr vorschreibt, ist es aus Beweisgründen und zur Rechtsklarheit empfehlenswert, diese schriftlich festzuhalten. Zudem sollte der Verantwortliche im Vertrag die Aufgaben der Datenschutzbeauftragten explizit festlegen, um Klarheit über deren Zuständigkeiten zu schaffen.

Sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, muss die Benennung unverzüglich erfolgen. Das Unternehmen veröffentlicht anschließend die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten und informiert die zuständige Aufsichtsbehörde. Damit ist die Bestellung des internen oder externen Datenschutzbeauftragten abgeschlossen.

Für die Einhaltung der DSGVO ist datenschutzrechtlich das Unternehmen verantwortlich, da es über die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet. Diese Verantwortung liegt immer beim Unternehmen und nie beim Datenschutzbeauftragten.

Gemäß Art. 39 DSGVO hat der interne oder externe Datenschutzbeauftragte die Aufgabe, das Unternehmen und dessen Beschäftigte über ihre datenschutzrechtlichen Pflichten zu unterrichten und zu beraten. Dabei soll der Datenschutzbeauftragte nicht nur die einschlägigen Vorschriften wiedergeben, sondern das Unternehmen aktiv bei der Lösung konkreter Probleme unterstützen, die bei der Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen auftreten können.

Die Haftung des Datenschutzbeauftragten variiert je nach Art der Fahrlässigkeit:

  • Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit: Der Datenschutzbeauftragte haftet in vollem Umfang.
  • Normale Fahrlässigkeit: Die Haftung wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer anteilig aufgeteilt.
  • Leichte Fahrlässigkeit: Der interne Datenschutzbeauftragte haftet in der Regel nicht.

Beim externen Datenschutzbeauftragten ist die Lage anders. Er haftet vollumfänglich, wenn er seinen vertraglichen Beratungspflichten nicht nachkommt, etwa durch Falschberatung. Aus diesem Grund ist die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten für Unternehmen oft vorteilhaft.

Eine bedeutende Neuerung im Datenschutzrecht unter der DSGVO ist die Pflicht zur Zusammenarbeit und Kooperation mit der Aufsichtsbehörde. Im Gegensatz zur alten Rechtslage sind interne und externe Datenschutzbeauftragte nun berechtigt, direkt mit der Aufsichtsbehörde zu kommunizieren. Dies ist auch für die Aufsichtsbehörde relevant, da sie sich in der Vergangenheit in erster Linie an die Unternehmensleitung wenden musste.

Der interne oder externe Datenschutzbeauftragte wird diese Kommunikation in enger Abstimmung mit der Geschäftsführung pflegen, um eine reibungslose Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden sicherzustellen.

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